Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für alle Medien, die in der Carlsberg Deutschland Mediendatenbank bereitgehalten oder hierüber zur Verfügung gestellt werden. Inhaberin sämtlicher Rechte an den in der Datenbank enthaltenen Medien (nachfolgend „Medien“), insbesondere der Urheber- und Markenrechte, ist die
Carlsberg Deutschland GmbH
Jürgen-Töpfer-Straße 50
Haus 18 22763 Hamburg
Nachfolgend auch „CBD“ genannt.
Die Nutzung sämtlicher Medien ist nur in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bedingungen zulässig.
Die Nutzung ist räumlich beschränkt auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland.
Die Lizenz wird für unbestimmte Zeit erteilt und ist ohne Angabe von Gründen jederzeit formlos und mit sofortiger Wirkung kündbar.
Bei einzelnen Medien können abweichende Regelungen zu den Nutzungsrechten bestehen, beispielsweise weil CBD Rechte selbst nur eingeschränkt erworben hat. In diesem Fall erfolgt bei der Auswahl des Mediums ein Hinweis. Der Lizenznehmer ist für die Beachtung der Einschränkungen verantwortlich, die Vorrang vor den Bestimmungen dieser Vereinbarung haben.
Sollte sich der Lizenznehmer über die inhaltliche, räumliche und/oder zeitliche Beschränkung hinwegsetzen, einschließlich der Missachtung der Einschränkungen nach § 4, erlischt das Recht auf Nutzung dieser Seite sofort. Alle vom Lizenznehmer erzeugten Kopien der Materialien müssen nach Wahl von CBD entweder an zurückgesendet oder vernichtet werden. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten.
Für den Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Für Verträge mit juristischen Personen ist Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund dieses Vertrages Hamburg.
Es bestehen keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden eine unwirksame Regelung gegebenenfalls durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.